Häufig gestellte Fragen
Bei welchen Problemen hilft Psychotherapie?
Psychotherapie ist dann sinnvoll, wenn Probleme so quälend werden, dass sie die Lebensqualität einschränken, und wenn sich diese Probleme aus eigener Kraft nicht lösen lassen. Die häufigsten Indikationen für Psychotherapie sind:
Ängste
wie z.B. Ängste vor bestimmten Situationen, Panikattacken oder latente, immer wiederkehrende unbestimmte AngstgefühleZwänge
wie z.B. Waschzwang oder KontrollzwangSucht
Hier unterscheidet man substanzgebundene Süchte wie z.B. Alkoholabhängigkeit und verhaltensgebundene Süchte wie z.B. Arbeits- oder Spielsucht. Nicht jedes Suchtmittel macht körperlich abhängig. Die psychische Abhängigkeit ist jedoch immer gegeben und sie zu behandeln, ist eine wesentliche Voraussetzung für ein suchtfreies Leben.Psychosomatische Erkrankungen
Darunter versteht man körperliche Symptome ohne organische Ursachen wie z.B. Magenprobleme, Kopfschmerzen, Schmerzen im Bewegungsapparat oder Hautprobleme.Belastende Lebenssituationen und Krisen wie z.B. Trennung, Verlust eines Angehörigen, Grenzüberschreitungen/Übergriffe oder Mobbing
Probleme in der Familie oder Partnerschaft
Unsicherheit in Sozialkontakten
Sinnkrisen
Wunsch nach Selbsterfahrung
(Quelle: „Psychotherapie“. Broschüre des BmfGF)
Was sind die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie?
Eine wesentliche Voraussetzung für eine Psychotherapie ist der Wunsch, etwas zu verändern, und die eigene Bereitschaft, sich mit den Gefühlen und dem Erleben zu beschäftigen (Quelle: „Psychotherapie“. Broschüre des BmfGF). Dazu ist zumeist ein längerer Prozess mit regelmäßig stattfindenden Gesprächen nötig. Die Frequenz der Sitzungen kann am Anfang und in Akutphasen wöchentlich und mit der Zeit und auf Wunsch auch 14-tägig oder seltener (z.B. gegen Ende der Therapie) sein. In welchen Abständen die Sitzungen stattfinden, entscheiden wir im Prozess gemeinsam.
Woran erkenne ich, ob mir Psychotherapie hilft?
Die Psychotherapie ist dann hilfreich, wenn sich mittelfristig Veränderungen zeigen und sich die Beschwerden bessern. Diese Veränderungen sollten von dem Gefühl begleitet sein, dass die Therapie dabei zwar hilft, dass jedoch letzten Endes Sie selbst der Schlüssel zu den Veränderungen sind. Es entspricht meiner systemischen Haltung, mich als Psychotherapeutin langfristig „überflüssig“ zu machen und meinen KlientInnen durch Stärkung ihrer persönliche Ressourcen dabei zu helfen, selbständig Wege zu gehen.
Woher weiß ich, welche Methode für mich die geeignetste ist?
Wissenschaftlich betrachtet ist die therapeutische Beziehung (also die Chemie zwischen KlientIn und Therapeutin) ausschlaggebend für einen Therapieerfolg, die therapeutische Schule ist meist nachrangig. Wesentlich ist, sich in der Therapie gut aufgehoben zu fühlen und die Sicherheit haben, alles besprechen zu können. Sollten sich z.B. einmal keine Fortschritte zeigen, so sollte auch das immer besprechbar sein. Ich empfehle eine Methode zu wählen, die nach dem österreichischen Psychotherapiegesetz anerkannt ist. Dadurch wird gewährleistet, dass sie wissenschaftlich fundiert und ihre Wirksamkeit nachgewiesen ist.
Wieso sind Erstgespräche nicht kostenlos?
Zeit ist ein kostbares Gut und ich reserviere diese Zeit für Sie und auch Sie reservieren diese Zeit für sich. Selbst wenn Sie sich aus welchem Grund auch immer gegen die Psychotherapie entscheiden, war das Erstgespräch eine wichtige Erfahrung, in dem ich Impulse und Denkanstöße gebe und in bestimmten Fällen weiterverweise oder wir besprechen, weshalb eine Psychotherapie womöglich zu einem anderen Zeitpunkt geeigneter wäre.
Sind Online-Sitzungen möglich?
Primär sind psychotherapeutische Leistungen in Präsenz zu erbringen. Die COVID-19 Pandemie hat jedoch gezeigt, dass auch Online-Psychotherapie in bestimmten Fällen und Situationen ein zweckmäßiges Angebot sein kann.
Mit dem Inkrafttreten des Psychotherapiegesetzes (PThG 2024), BGBl. I Nr. 49/2024, wurde die Online-Psychotherapie gesetzlich verankert. Gemäß § 39 PThG 2024 dürfen Berufsangehörige psychotherapeutische Leistungen bei fachlich oder örtlich begründeter Notwendigkeit im Einvernehmen mit Patientinnen und Patienten IT-gestützt (informationstechnologie-gestützt) oder fernmündlich jeweils synchron audio- und videobasiert erbringen, sofern hierbei die Einhaltung aller Berufspflichten, der Verschwiegenheit sowie der bestmöglichen Barrierefreiheit im digitalen Raum gewährleistet ist.
Mir ist wichtig, dass das Erstgespräch persönlich stattfindet und die Balance zwischen online und persönlich ausgewogen ist, da nicht alle Methoden ins Onlineformat 1:1 übertragbar sind.